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AGB — Gesamtfassung

Hundeschule Hundsamma & Hundsamma unterwegs

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Katja Kerscher, Hundeschule Hundsamma / Hundsamma unterwegs, Nelkenweg 2, 85408 Gammelsdorf (nachfolgend „Hundsamma“) und ihren Kundinnen und Kunden über Hundetraining, eintägige Erlebnisformate und mehrtägige Reisen. Die AGB gliedern sich in drei Teile: Teil A gilt für Kurse und Einzeltraining, Teil B für eintägige Erlebnisformate ohne Übernachtung, Teil C für mehrtägige Reisen mit Übernachtung. Teil D enthält gemeinsame Schlussbestimmungen.

TEIL A — Kurse, Einzeltraining und Checks (Hundeschule)

A.1 Vertragsgegenstand

A.1.1 Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde an, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Freilaufgruppen, Welpengruppen und Workshops. Dazu gehören auch der Beziehungscheck und der Auslastungscheck (je 30 Minuten, 29 €) als diagnostische Kurzberatung.

A.1.2 Bei der Beauftragung der Hundeschule handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

A.1.3 Die Aufnahme in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule; die Aufnahmevoraussetzungen legt die Hundeschule fest.

A.1.4 Die Auswahl der/des Hundetrainers/-in erfolgt durch die Hundeschule und kann von Termin zu Termin variieren; ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Trainer/in besteht nur nach vorheriger Vereinbarung.

A.1.5 Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht anders vereinbart. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten.

A.1.6 Der Unterricht findet grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule statt; Abweichungen sind möglich und werden zumutbar gestaltet. Die Hundeschule übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels.

A.2 Pflichten des Kunden

A.2.1 Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat und haftpflichtversichert ist; Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

A.2.2 Chronische/ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit sind vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

A.2.3 Bei ansteckenden Krankheiten oder unzumutbarem körperlichem/geistigem Zustand des Hundes kann die Hundeschule den Hund vom Unterricht ausschließen.

A.2.4 Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule vorab zu informieren.

A.2.5 Bei Abbruch laufender, im Vorhinein bezahlter Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

A.3 Zahlungskonditionen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Die Kursgebühr ist im Voraus zu bezahlen, spätestens bis zur zweiten Stunde; bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Zahlung per Überweisung, Karte oder bar.

A.4 Abonnements/Monats-Abo

A.4.1 Das Monats-Abo startet zu Monatsbeginn; ein Einstieg ist jederzeit zum nächstmöglichen Termin möglich, die Gebühr wird anteilig verrechnet.

A.4.2 Angeboten werden 1 oder 2 Termine pro Woche bzw. 2 Termine pro Monat.

A.4.3 Das Abo hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht bis zum Ende des laufenden Monats schriftlich (Post oder E-Mail) gekündigt wird. Die Kündigung wird dann zum Ende des laufenden Monats wirksam.

A.4.4 Nicht wahrgenommene Trainingstermine im Rahmen des Abos verfallen ersatzlos.

A.4.5 Berechnungsgrundlage sind 44 Trainingstermine pro Jahr (Rest abgezogen für Urlaub, Krankheit, Feiertage, witterungsbedingte Absagen).

A.4.6 Das Training kann durch eine/n Vertretungstrainer/in erfolgen.

A.4.7 Widerrufsrecht beim Abo: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Widerruf ist zu erklären gegenüber Katja Kerscher, Nelkenweg 2, 85408 Gammelsdorf, katja@hundsamma.de. Beginnt die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung.

A.5 Terminabsagen

A.5.1 Bei Rücktritt nach Anmeldung oder vorzeitigem Abbruch werden keine Kursgebühren erstattet. Stornierung schriftlich per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch, gültig nur nach Bestätigung.

A.5.2 Die Hundeschule kann Unterrichtsstunden aus dringenden Gründen (Krankheit, Wetter) absagen; der Unterricht wird nachgeholt.

A.5.3 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Hundeschule absagen; bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.

A.5.4 Höhere Gewalt entbindet beide Parteien bis zu ihrem Wegfall von der Vertragserfüllung; entstandene Kosten trägt jede Partei selbst.

A.6 Haftung

A.6.1 Die Hundeschule übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden durch die Anwendung gezeigter Übungen oder durch teilnehmende Hunde. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

A.6.2 Der Kunde haftet für alle von seinem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden und versichert eine gültige Hundehaftpflicht.

A.7 Foto- und Videoaufnahmen

Foto-/Videoaufnahmen aus Kursen und Veranstaltungen werden nur mit vorheriger, jederzeit widerruflicher Einwilligung der abgebildeten Person bzw. des Hundehalters veröffentlicht. Ohne Einwilligung werden keine erkennbaren Personen oder eindeutig zuordenbaren Hunde veröffentlicht.

TEIL B — Eintägige Erlebnisformate ohne Übernachtung (Hundsamma unterwegs)

Dieser Teil gilt für geführte Wanderungen, Spaziergänge, Themenabende (z.B. „Weltreise“-Abende) und Ausflüge zu einem festen, im Voraus feststehenden Termin und Treffpunkt, ohne Übernachtung.

B.1 Vertragsschluss und Preise

Die Buchung erfolgt über 123hundeschule.de, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch Hundsamma zustande. Es gelten die zum Buchungszeitpunkt angegebenen Preise inklusive Umsatzsteuer; Zahlung online im Voraus oder vor Ort.

B.2 Rücktritt durch die Kundin/den Kunden

  • Bis 7 Tage vor dem Termin kostenfreier Rücktritt, bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
  • Bei Rücktritt zwischen 7 und 2 Tagen vor dem Termin: 50 % Ausfallpauschale, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
  • Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen: kein Erstattungsanspruch.
  • Übertragung der Buchung auf eine andere Person ist nach Absprache möglich.

B.3 Absage durch Hundsamma, Teilnahmevoraussetzungen, Haftung

Bei ungeeigneter Witterung, zu geringer Teilnehmerzahl oder zwingenden Gründen kann die Veranstaltung abgesagt/verschoben werden; Ersatztermin oder volle Erstattung. Teilnahmevoraussetzungen: gesundheitliche und wesensmäßige Eignung des Hundes, gültige Hundehaftpflicht, Leinenpflicht sofern nicht anders angekündigt, Meldung ansteckender Krankheiten/Läufigkeit/relevanter Verhaltensbesonderheiten vorab. Die Halterin/der Halter bleibt Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Die Teilnahme im Gelände erfolgt auf eigene Gefahr hinsichtlich allgemeiner Wander- und Wegerisiken. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Hundsamma nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Hundsamma unbeschränkt.

B.4 Widerrufsrecht

Für Formate mit festem, im Vertrag festgelegtem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Buchungen ohne festen Termin (z.B. Gutscheinkauf) gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung.

TEIL C — Mehrtägige Reisen mit Übernachtung (Hundsamma unterwegs / Reiseveranstalter)

C.1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

C.1.1 Dieser Teil gilt für mehrtägige Reisen mit Übernachtung, die Hundsamma als Reiseveranstalterin anbietet. Er ergänzt die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und Art. 250-252 EGBGB und füllt diese aus.

C.1.2 Mit der Buchung bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss eines Reisevertrags auf Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Bei Gruppenanmeldungen haftet der Buchende auch für die Vertragsverpflichtungen der mitgebuchten Reisenden, sofern er dies ausdrücklich übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit Annahme der Buchung durch die Reiseveranstalterin zustande; diese informiert über den Vertragsabschluss mit schriftlicher Buchungsbestätigung.

C.2 Zahlung

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung mit Nachfristsetzung kann die Reiseveranstalterin vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten entsprechend C.4 verlangen.

C.3 Leistungen und Leistungsänderungen

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung. Änderungen der Reiseausschreibung aus sachlich berechtigten, erheblichen, nicht vorhersehbaren Gründen bleiben vor Vertragsschluss vorbehalten und werden dem Kunden vor Buchung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

C.4 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten (Zugang der Erklärung bei der Reiseveranstalterin maßgeblich; schriftliche Form empfohlen). Bei Rücktritt entfällt der Anspruch der Reiseveranstalterin auf den Reisepreis, sie kann jedoch eine angemessene, pauschalierte Entschädigung verlangen:

  • Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 40 %
  • 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 60 %
  • 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 80 %
  • 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 90 %
  • Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95 %

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der Reiseveranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall/Krankheit wird empfohlen.

C.5 Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin

Die Reiseveranstalterin kann bis 31 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, sofern der späteste Rücktrittszeitpunkt dort angegeben war; bereits geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet. Bei nachhaltiger Störung oder erheblich vertragswidrigem Verhalten trotz Abmahnung kann die Reiseveranstalterin fristlos kündigen; sie behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen. Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der/die Störende selbst.

C.6 Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

Auftretende Mängel sind unverzüglich bei der Reiseleitung anzuzeigen; unterbleibt dies, entfällt eine Minderung. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen; die Reiseveranstalterin kann diese bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern oder durch gleich- bzw. höherwertige Ersatzleistung erbringen. Bei erheblicher Beeinträchtigung ohne fristgerechte Abhilfe kann der Kunde kündigen (schriftliche Erklärung empfohlen); eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Der Kunde informiert die Reiseveranstalterin, falls Reiseunterlagen nicht fristgerecht eingehen, und wirkt bei Leistungsstörungen im Rahmen der Schadenminderungspflicht mit.

C.7 Hunde

Jeder Kunde trägt Verantwortung und Haftung für sich und seine/n Hund/e. Der Kunde erklärt, dass die teilnehmenden Hunde nach seinem Wissen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind und eine gültige Tierhalterhaftpflicht besteht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine/n Hund/e gemäß den aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselands vorzubereiten; bei Verstoß hiergegen oder Einreiseverweigerung bestehen keine Ansprüche gegen die Reiseveranstalterin, die über die geltenden Einreisebestimmungen bei Buchung informiert. Kommt die Reise deshalb nicht zustande, besteht kein Erstattungsanspruch.

C.8 Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der Reiseveranstalterin für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunde auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Reiseveranstalterin allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gleiches gilt für deliktische Ansprüche ohne Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit bei Sachschäden. Für Körper- und Gesundheitsschäden haftet die Reiseveranstalterin bei Verschulden unbeschränkt. Keine Haftung besteht für lediglich vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ferienunterkünfte, Ausflüge, Sportveranstaltungen), sofern diese in Ausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

C.9 Pass-, Impf- und Visumerfordernisse

Die Reiseveranstalterin informiert über Pass-, Visums- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten für EU-Staatsangehörige; Angehörige anderer Staaten wenden sich an das zuständige Konsulat. Der Kunde ist selbst für ausreichend gültige Reisedokumente verantwortlich (siehe auch https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender).

C.10 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 24 Monaten nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber der Reiseveranstalterin geltend zu machen; danach nur bei unverschuldeter Fristversäumnis oder bei deliktischen Ansprüchen. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende und ist während laufender Verhandlungen gehemmt (frühestens drei Monate nach Verhandlungsende). Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

TEIL D — Gemeinsame Bestimmungen

D.1 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der jeweils zuständigen Datenschutzerklärung unter hundsamma.de/datenschutzerklaerung/ bzw. hundsamma-unterwegs.de/datenschutzerklaerung/.

D.2 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit bei Klagen des Kunden im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ist die Kundin/der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Hundsamma. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

Katja Kerscher | Hundeschule Hundsamma / Hundsamma unterwegs | Nelkenweg 2, 85408 Gammelsdorf | 0171-8731736 | katja@hundsamma.de

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